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In der Praxis arbeite ich sowohl mit Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen (Verhaltenstherapie)  als auch mit Versicherten der Privaten Krankenkassen und mit Selbstzahler*innen. Die Abrechnung erfolgt für Selbstzahler*innen nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).  

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind psychotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Traumafolgestörungen, Bindungsstörungen sowie von Menschen mit zwischenmenschlichen (interaktionellen) Schwierigkeiten. 

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Die Kosten für eine Verhaltenstherapie können von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden. Auch eine Selbstzahlung ist nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen möglich.
Therapieangebote
Erstgespräche/Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist Pflicht vor der Aufnahme einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. In einem 50-minütigen Gespräch wird die Indikation für eine Psychotherapie geklärt, da heißt: es wird grundsätzlich bewertet, ob eine störungswertige Symptomatik vorliegt, deren Behandlung durch eines der vier Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie, systemische Psychotherapie) zielführend ist. Termine für psychotherapeutische Sprechstunden vergebe ich regelmäßig. Bitte beachten Sie: Sprechstundentermine führen nicht zwangsläufig zu Therapieplätzen.
Akuttherapie
Eine Akuttherapie umfasst bis zu 12 Sitzungen, die der Krankenkassen angezeigt werden müssen. Sie ist nicht genehmigungspflichtig. Eine Akuttherapie kann indiziert sein, wenn schneller Handlungsbedarf besteht (z.B. zur Stabilisierung einer Symptomatik oder zu kurzfristigen Behandlung bei plötzlich auftretenden Problemen).
Verhaltenstherapie allgemein
In der Verhaltenstherapie findet die Behandlung üblicherweise einmal pro Woche für 50 Minuten statt. Die Verhaltenstherapie wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Natürlich ist es auch möglich, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Kurzzeittherapie
Eine Kurzzeittherapie ist unterteilt in maximal 2×12 Sitzungen und ist eine durch die Krankenkasse genehmigungspflichtige Leistung. Die Kurzzeittherapie ist der häufigste Behandlungsumfang in einer Richtlinienpsychotherapie.
Langzeittherapie
Langzeittherapien schließen an die Kurzzeittherapien an. In der Verhaltenstherapie können nach den insgesamt 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie, 36 weitere Sitzungen beantragt werden. Zum Abschluss der Langzeittherapie kann eine Verhaltenstherapie für 20 Sitzungen auf insgesamt 80 Sitzungen verlängert werden. Eine Langzeittherapie ist eine genehmigungs- und gutachterpflichtige Leistung der Krankenkassen. 
Hypnotherapie
Ich biete Behandlungen mit hypnosystemischen Methoden nach Milton Erickson an. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen, Ihre Fragen zur Hypnose als Methode, Ihre Zielvorstellungen und entscheiden gemeinsam, ob eine Hypnotherapie für Sie das passende Setting für Ihre Themen darstellt. 
Beispiele für den Einsatz von Hypnose in der Psychotherapie:
  • Entspannungslernen
  • Aktivierung von Ressourcen (Fähigkeiten, Fertigkeiten etc.)
  • Vorbereitung auf künftige Ereignisse
  • Arbeit mit inneren Konflikten oder Ambivalenzen
  • kreative Lösungsfindung
  • u.v.m.